Tag: GEG2024

Gebäudeenergiegesetz – GEG2024 § 102 Befreiung von der Nutzungspflicht von 65 % erneuerbarer Energien

Nach dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes GEG2024 am 01.01.2024 gibt es aktuell nur für Neubauten in Neubaugebieten die Verpflichtung eine Heizung mit 65 % erneuerbare Energie einzubauen. Die Pflicht zum Einbau einer Heizung mit 65 % erneuerbaren Energien bei Erneuerung der Heizungsanlage gilt dann ab 2026 bzw. bei kleinen Gemeinden...

Fördermittel für Wohngebäude im Bestand / Überblick

Bei all den möglichen Fördermitteln von unterschiedlichen Fördermittelgebern wie BAFA und KfW  kann man leicht den Überblick verlieren. Wir möchten Ihnen helfen die optimale Förderung für Ihre Wohngebäudesanierung oder Ihren Wohngebäude – Neubau zu finden. Fragen Sie uns als neutrale Energieberater welche Förderung für Ihre Neubau- oder Sanierungsvorhaben möglich...

Heizungsgesetz / GEG2024 / Befreiung von der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien ?

In der Ausführungsverordnung des EWKG (Energiewende- und Klimaschutzgesetz) in Schleswig Holstein ist unter §8 ausgeführt, wann man/frau sich von der Nutzungspflicht von erneuerbarer Energien befreien kann : (2) Die Nutzungspflicht entfällt gemäß § 9 Absatz 9 Satz 1 Nummer 3 EWKG insbesondere, wenn 1. eine Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Energieberaters, der...
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