Kategorie: Rechtliche Vorgaben

Gebäudeenergiegesetz – GEG2024 § 102 Befreiung von der Nutzungspflicht von 65 % erneuerbarer Energien

Nach dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes GEG2024 am 01.01.2024 gibt es aktuell nur für Neubauten in Neubaugebieten die Verpflichtung eine Heizung mit 65 % erneuerbare Energie einzubauen. Die Pflicht zum Einbau einer Heizung mit 65 % erneuerbaren Energien bei Erneuerung der Heizungsanlage gilt dann ab 2026 bzw. bei kleinen Gemeinden...

Einstellung „Weiter-so“ und der Klimawandel

Eigentlich könnte man denken, dass niemand den menschengemachten Klimawandel noch leugnen kann. Es passiert genau das, wovor die Klimaforschung seit Jahrzehnten gewarnt hat, zum Teil sogar deutlich schneller.  Die zunehmenden Extremereignisse sollten doch eigentlich auch die letzten Zweifler überzeugen, soweit der „gesunde Menschenverstand“.  Leider ist die Darstellungsrealität eine ganz...

Heizungsgesetz / GEG2024 / Befreiung von der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien ?

In der Ausführungsverordnung des EWKG (Energiewende- und Klimaschutzgesetz) in Schleswig Holstein ist unter §8 ausgeführt, wann man/frau sich von der Nutzungspflicht von erneuerbarer Energien befreien kann : (2) Die Nutzungspflicht entfällt gemäß § 9 Absatz 9 Satz 1 Nummer 3 EWKG insbesondere, wenn 1. eine Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Energieberaters, der...

GEG2024 – aktueller Stand

Die Bundesregierung hat sich am 30.06.2023 auf das Gebäudeenergiegesetz als Entwurf geeinigt. Das Gesetz GEG 2024 soll am 06.07.2023 vom Bundestag beschlossen werden. Wenn keine grundlegende Änderungen  im parlamentarischen Verfahren auftreten, könnte das GEG 2024 ab Januar 2024 in Kraft treten. Der GIH hat den aktuellen Stand graphisch zusammenfasst...
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