Tag: Befreiung von der Nutzungspflciht erneuerbarer Energien

Gebäudeenergiegesetz – GEG2024 § 102 Befreiung von der Nutzungspflicht von 65 % erneuerbarer Energien

Nach dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes GEG2024 am 01.01.2024 gibt es aktuell nur für Neubauten in Neubaugebieten die Verpflichtung eine Heizung mit 65 % erneuerbare Energie einzubauen. Die Pflicht zum Einbau einer Heizung mit 65 % erneuerbaren Energien bei Erneuerung der Heizungsanlage gilt dann ab 2026 bzw. bei kleinen Gemeinden...
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