Die aktuelle Wärmepumpenförderung im Programm BEG „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ über die KfW – Förderbank im Progamm KfW 458 fördert bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten einer Wärmepumpe mit einem Zuschuss.
Dabei gibt es
Allerdings verschärft sich ab Januar 2026 diese Zuschussförderung : Die Förderung gibt es nur noch für leisere Wärmepumpen.
In der aktuellen Förderung müssen Wärmepumpen fünf Dezibel (dB) unter den gesetzlichen Grenzwerten für Geräuschemissionen liegen.
Ab 1. Januar 2026 müssen Wärmepumpen zehn dB leiser als der Grenzwert sein.
In der Darstellung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu förderfähigen Wärmepumpen heißt es dazu :
„Ab 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur dann gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts zumindest 10 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen“
(Die Geräuschsemissionsgrenzwerte findet man hier : EU-Verordnung Nr. 813/2013)
Das bedeutet konkret für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Außengerät ab 01.01.2026 für die zulässigen Schallemissionen :
Fazit :
Die Wärmepumpenförderung im Programm BEG Zuschuss über KfW 458 wird fortgeführt, aber die Wärmepumpen müssen leiser werden !!