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Sobald ein Sanierungskunde öffentliche Fördermittel wie z.B. KfW – Fördermittelkredite nutzen möchte gibt es erste Probleme. Die KfW – Förderbank hat kein Filialnetz. Somit werden die KfW – Fördermittelkredite zu vergünstigten Zinsen für die Sanierungskunden über die Hausbanken durchgeleitet. Soweit die Idee.

Die Hausbanken haben aber gar kein Interesse daran, öffentliche Fördermittel für geringes Durchleitungsendgeld durchzuleiten. Die Hausbanken wollen lieber Ihre „Hauskredite“ ( = einen eigenen Hauskredit) verkaufen, da Sie daran deutlich mehr verdienen als an der Durchleitung eines KfW – Förderkredites. Also werden dem Sanierungskunden verschiedene Szenarien aufgetischt, um ihn davon zu überzeugen natürlich einen Hauskredit bei der Hausbank für seine Sanierung abzuschliessen :

 

Szenario 1 : Vertrauen heucheln

Die Hausbank sichert im Vorgespräch dem Kunden zu, das Sie Förderkredite durchleitet. Der Kunde verlässt sich auf diese mündliche Zusage. Der Kunde plant mit seinem Energieberater und  holt Angebote ein und führt Vorgespräche mit den ausführenden Firmen. Dann will der Kunde den Förderkredit über die Hausbank beantragen. Genau jetzt macht die Hausbank einen Rückzieher und schiebt zum Teil abstruse Ausreden vor, warum die Hausbank den Fördekredit nicht durchleiten wird. Am einfachsten ist es für die Hausbank zu behaupten, dass für einen Förderkredit der Kunde nicht die notwendige Bonität aufweist. Im gleichen Atemzug wird dem Kunden dann ein Hausbankkredit zu natürlich deutlich höheren Zinsen angeboten, für diesen Kredit wäre die Bonität „ausreichend“.

 

Szenario 2 : Kunde belügen

Die Hausbank sucht sich irgendeinen Förderkredit heraus, der von den Zinsen her teurer ist als der eigenen Hausbankkredit. Damit wird dem Kunden vorgelogen, das die KfW – Kredite zu teuer wären und es doch viel „günstiger“ wäre einen Kredit bei der Hausbank aufzunehmen.

 

Szenario 3 : Es kompliziert machen

Die Hausbank sagt das Sie gern Fördermittel für den Kunden durchleitet, aber ein Hausbankkredit wäre doch viel einfacher. Es benötige keine Sachverständigennachweise von einem unabhängigen Energieberater. Dann gibt es keinen Papieraufwand und bei der KfW würde es ja auch viel zu lange mit einer Fördermittelzusage dauern, der Hausbankkredit wäre sofort verfügbar.

 

Szenario 4 : Kunde betrügen

Die Hausbank nimmt alle Unterlagen für die Fördermittelbeantragung entgegen und macht damit : Nichts.  Als Folge gerät der Kunde in Zeitdruck, weil die Firmen mit den Arbeiten anfangen wollen und die Fördermittelgelder bislang nicht von der KfW bewilligt worden sind. In der akuten Not den gesamten Zeitplan zu verlieren schwenkt der Kunde auf einen Hausbankkredit um und die Bank hat ihr Ziel erreicht.

 

Meine Empfehlung :

Glauben Sie Ihrer Hausbank kein Wort. Lassen Sie sich jeden Schritt von der Hausbank schriftlich bestätigen oder finanzieren Sie gleich über die Landesbanken Ihres jeweiligen Bundeslandes. Fragen Sie bei der KfW – Förderbank nach, ob die Hausbank überhaupt Unterlagen für einen KfW – Förderkredit eingereicht hat und kontrollieren Sie penibel alle Unterlagen.

Hier noch der Hinweis auf ein entsprechendes Gerichtsurteil :

 

Gerichtsurteil : Finanzierungsberatungsvertrag

Mit einer Kreditanfrage und Verhandlungen über den Kredit einer Bank kommt ein Finanzierungsberatungsvertrag zustande. Danach ist die Bank verpflichtet, alle in Betracht kommenden Finanzierungsmodelle vorzustellen und deren Vor- und Nachteile umfassend, richtig und verständlich zu erläutern sowie auf etwaige Bedenken hinzuweisen. Sie hat dabei erschöpfend die Möglichkeiten der öffentlichen Förderung mitzuteilen. Werden öffentliche Fördermittel nicht in der möglichen Höhe und in der möglichen Zeit beantragt, kommt eine Haftung der Bank wegen schuldhafter Verletzung des Finanzierungsberatungsvertrages in Betracht.
Quelle : Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart (5. April 2000, Az: 9 U 203/99)

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