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Die aktuelle Wärmepumpenförderung im Programm BEG „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ über die KfW – Förderbank im Progamm KfW 458 fördert  bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten einer Wärmepumpe mit einem Zuschuss.

Dabei gibt es

  • eine Grundförderung von 30 Prozent
  • einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent (gilt bis 2028)
  • 5-Prozent-Boni für natürliche Kältemittel sowie für Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle
  • einen 30-Prozent-Einkommensbonus für Haushalte mit unter 40.000 Euro Jahreseinkommen

Allerdings verschärft sich ab Januar 2026 diese Zuschussförderung : Die Förderung gibt es nur noch für leisere Wärmepumpen.

 

 

In der aktuellen Förderung müssen Wärmepumpen fünf Dezibel (dB) unter den gesetzlichen Grenzwerten für Geräuschemissionen liegen.

Ab 1. Januar 2026 müssen Wärmepumpen zehn dB leiser als der Grenzwert sein.

 

In der Darstellung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu förderfähigen Wärmepumpen heißt es dazu  :

„Ab 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur dann gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts zumindest 10 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen“

(Die Geräuschsemissionsgrenzwerte findet man hier :  EU-Verordnung Nr. 813/2013)

 

Das bedeutet konkret für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Außengerät ab 01.01.2026 für die zulässigen Schallemissionen :

  • Leistung unter 6 kW:  Aktueller Grenzwert : 65 dB = Vorgabe ab 01.2026  < 55dB Schallemission
  • Leistung zwischen 6 und 12 kW: Aktueller Grenzwert : 70 dB = Vorgabe ab 01.2026 < 60 dB Schallemission
  • Leistung zwischen 12 und 30 kW: Aktueller Grenzwert : 78 dB = Vorgabe ab 01.2026 < 68 dB Schallemission
  • Leistung zwischen 30 und 70 kW: Aktueller Grenzwert :  88 dB = Vorgabe ab 01.2026 < 78 dB Schallemission

 

Fazit :

Die Wärmepumpenförderung im Programm BEG Zuschuss über KfW 458 wird fortgeführt, aber die Wärmepumpen müssen leiser werden !!

 

 

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