Energieausweis

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten?
Dann brauchen Sie einen Energieausweis – dieser ist Pflicht!

Warum ein Energieausweis?

  • Er schafft Transparenz in den Energiekosten
  • Weist mögliche Modernierungsmaßnahmen aus
  • Dient als Werbeinstrument, gerade bei Niedrig-Energie-Häusern

Jeder erkennt auf den ersten Blick, ob die Traumimmobilie ein energetisches Kostengrab
oder ein Sparfuchs ist.


Die zwei Arten vom Energieausweis

Derzeit gibt es zwei Arten vom Energieausweis:

  • Den Verbrauchsausweis
  • Den Bedarfsausweis

Wo unterscheiden sich die Varianten?

Der Verbrauchs-Ausweis weißt nur den tatsächlichen Energieverbrauch aus. Diese Daten werden aus den Energieabrechnungen der letzten drei Jahre entnommen. Diese Ausweis-Art kann somit nur bedingt eine Aussage über den künftigen Verbrauch treffen, denn jede Person hat ein anderes Heizverhalten.

Der Bedarfs-Ausweis ist da schon deutlich genauer. Hier wird der Energiebedarf des Gebäudes anhand der Bauweise und dem Stand der Anlagentechnik berechnet. Die Berechnungen sind unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Diesem Energieausweis kann der genaue Energiebedarf der Immobilie entnommen werden. Zudem weißt dieser Ausweis Modernisierungsempfehlungen aus, mit dessen man den Energieverbrauch reduzieren kann.

Wann brauche ich welchen Ausweis?

Welche Art des Energieausweises Sie benötigen, hängt in erster Linie von dem Baujahr des Gebäudes, dem Sanierungsstand sowie der Anzahl der Wohneinheiten ab.

Wenn Ihre Immobilie mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 gebaut wurde, bisher noch keine Sanierung (nach der Wärmeschutzverordnung ’77) durchgeführt wurde und weniger als 4 Wohneinheiten hat, benötigen Sie den Bedarfsausweis.

Alle anderen Gebäude haben die Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchs- und Bedarfs-Energieausweis.

Hat Ihre Immobilie mehr als 4 Wohneinheiten haben Sie auch die Wahl zwischen dem Bedarfsausweis oder dem Verbrauchsausweis.

Viele Ihrer Fragen zum Energieausweis habe ich Ihnen in einer Antwortliste “Elf Antworten und Fragen zum Energieausweis” zusammengestellt. Sie können diese Liste hier kostenfrei als PDF-Datei von meinem Server herunterladen.

Wie bekomme ich den Energieausweis bei Ihnen?

  1. Bitte nehmen Sie über das Kontaktformular (hier klicken) oder persönlich unter 04195-9900890 Kontakt mit mir auf.
  2. Im persönlichen Gespräch wird die Art des Ausweises besprochen und letzte Details geklärt. Zudem bitte ich Sie mir Unterlagen (Energieabrechnungen, Foto des Gebäudes, etc.) zu schicken.
  3. Anhand Ihrer Unterlagen erstelle ich den Energieausweis für Ihre Immobilie. Sie erhalten den Energieausweis anschließend als PDF-Dokument per E-Mail.
  4. Zusätzliche Vor-Ort-Begehung des Gebäudes zwecks Inaugenscheinnahme und Bestandsaufnahme der Anlagentechnik.
  5. Abschlussgespräch und Übergabe des Energieausweises mit Empfehlung für Modernisierungsmaßnahmen.

Was kostet der Energieausweis?

Die Kosten des Energieausweises hängen in erster Linie von der Art des Ausweises ab und wieviele Wohneinheiten Ihr Gebäude hat.

Anzahl Wohneinheiten Kosten
1-4 119,- Euro je WE
5-9 95,20 Euro je WE
10-19 47,60 Euro je WE
> 20 35,70 Euro je WE
Anzahl Wohneinheiten Grundkosten Gebühr pro m2
1-2 (EFH / ZFH) 416,50 Euro 0,83 Euro / m2
3-5 595,- Euro 0,83 Euro / m2
6-8 833,- Euro 0,83 Euro / m2
9-12 1.190,- Euro 0,83 Euro / m2
> 12 1.785,- Euro 0,83 Euro / m2
Vor-Ort Begehungszeiten werden zu 142,80 Euro / Std., Fahrtzeiten zu 95,20 Euro / Std. sowie Fahrtkosten zu 0,60 Euro je Km ab Standort Hartenholm, berechnet.

Alle Preise verstehen sich inkl. 19% MwSt.
Fahrtzeiten und Fahrtstrecken werden gesondert in Rechnung gestellt. Bindend sind die Preise des schriftlichen Angebots.

EFH = Einfamilienhaus
ZFH = Zweifamilienhaus / Doppelhaushälte