Fachplanung und Energieberatung |
- Klimaschutzinitiative / Gutachten |
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Vor - Ort - Energieberatung / Energiesparberatung |
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In mehreren Sanierungsvarianten werden Fragestellungen wie zusätzliche Dämmung (Dachdämmung, Wanddämmung, Kellerboden, Kehlbalkenlage), Erneuerung von Fensterflächen (Fenster, Türen, Dachfenster), Verbesserung der Anlagentechnik Heizungstechnik (NT – Technik, Brennwerttechnik, Brennertausch, Neuanlage), Verbesserung der Warmwasserbereitung (Kombibetrieb, solare Warmwasserbereitung, WW – Wärmepumpe) untersucht und explizit für Ihre Gebäude errechnet. Sie erhalten somit einen energetischen IST – Zustand und umfangreiche zusätzliche energetische Berechnungen und Empfehlungen für eine energetische Gebäudeverbesserung. Gebäude - Energieberater erstellen eine Kostenschätzung über zu erwartende Sanierungskosten und berechnen die CO2 – Einsparungen für die Nutzung von Förderprogrammen (KfW, Umweltbank, Investitionsbank usw.) Gebäude - Energieberater informieren Sie über Förderungsmöglichkeiten und in Frage kommende Förderprogramme. |
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Beispiel für eine Darstellung des Jahresheizwärmebedarfs in kWh/m²a |
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Wenn es um Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs wird von vielen Kunden zunächst die Frage gestellt “Was kostet die Sanierung und wieviel “bringt” die Sanierung an Energiekosteneinsparung ?” Um solche und ähnliche Fragestellungen zu beantworten bieten wir als unabhängige Fachleute eine komplette Vor - Ort - Energieeinsparberatung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden gemäß den Vorgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an.. |
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Hierbei wird Ihr Gebäude explizit auf Sanierungspotential untersucht. Wir bewerten alle Sanierungsvariaten nach energetischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten und zeigen die Kosteneinsparungen jeder einzelnen Massnahme. |
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Vorraussetzungen für eine Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft :
Die Anspruchberechtigen können natürliche oder juristische Personen sein. Auch rechtlich selbständige Unternehmen der Wohnungswirtschaft / gewerblichen Wirtschaft und des Agrarbereichs sind anspruchberechtigt, sofern
Ihre Umsätze im Geschäftsjahr vor der Antragstellung die Höhe von 20 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von 14 Mio. Euro bei Gewerbebetrieben / 1 Mio.Euro bei Agrarbetrieben nicht überschritten haben. Anspruchberechtigt sind ferner
alle Einrichtungen die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Von der Förderung auf Gewährung eines Beratungskosten – Zuschusses ausgeschlossen sind alle Unternehmen, an denen juristische Personen des
öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind. Ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen sind alle Objekte, die in den letzten 8 Jahren bereits Gegenstand einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Vor – Ort – Energieberatung
zur sparsamen und rationellen Energieverwendung waren. |
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Navigationshilfe : |
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